Lachgasbehandlung und Narkose

Behandlung unter Narkose

Unverträglichkeit der Lokalanästhesie, Angst oder umfangreiche Behandlungen bei Kindern können für eine zahnärztliche Behandlung auch eine Narkose erforderlich machen.

Folgende Verfahren stehen grundsätzlich zur Verfügung:

  • Lachgasbehandlung
  • Behandlung im "Dämmerschlaf"
  • Vollnarkose

Besonders unkompliziert ist die Lachgasbehandlung. Lachgas kann in vielen Fällen angewendet werden und ist eine erprobte und sichere Methode. Lachgas wirkt schmerzlindernd, angstlösend und amnestisch (hemmt Erinnerungen an die Behandlung). Die Wirkung des Lachgases (Distickstoffoxid) tritt schnell ein, geht jedoch nach Behandlungsende umgehend zurück.

Voraussetzungen für eine Lachgasbehandlung sind u.a. guter Gesundheitszustand, insbesondere keine Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen, ein Mindesalter von 3-4 Jahren und die Akzeptanz der Nasenmaske, durch die das Lachgas zugeführt wird.

Ob und welches Verfahren für Sie in Frage kommt, besprechen Sie mit uns in einem persönlichen Beratungstermin.